Vergütung und Kosten  

 

Das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit wird nach den aufgewendeten Stunden abgerechnet.

 

Als Grundlage ist das Justizentschädigungsgesetz. Hierauf werden die üblichen Zuschläge zugrunde gelegt. Der Zuschlag ist abhängig von der Art der Dienstleistung und wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

 

Bei schriftlicher Anfrage erhalten Sie die gültige Honorar- und Gebührenaufstellung. 

 

Gerne erteile ich Ihnen zur Vertragsabwicklung Auskunft. 

 

Bernhard Vollhardt

Dinkelsbühler Straße 23

91599 Dentlein am Forst

Tel.: 09855 975302

Fax.: 09855 975303

bernhard.vollhardt@t-online.de 


Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau - Neuanlage und Unterhaltung 
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Nürnberg für Mittelfranken