Das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit wird nach den aufgewendeten Stunden abgerechnet.
Als Grundlage ist das Justizentschädigungsgesetz. Hierauf werden die üblichen Zuschläge zugrunde gelegt. Der Zuschlag ist abhängig von der Art der Dienstleistung und wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Bei schriftlicher Anfrage erhalten Sie die gültige Honorar- und Gebührenaufstellung.
Gerne erteile ich Ihnen zur Vertragsabwicklung Auskunft.
Bernhard Vollhardt
Dinkelsbühler Straße 23
91599 Dentlein am Forst
Tel.: 09855 975302
Fax.: 09855 975303
bernhard.vollhardt@t-online.de
Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau - Neuanlage und Unterhaltung
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Nürnberg für Mittelfranken